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Was muss ein korrektes Angebot enthalten ?

Bei jeder Möbelspedition gilt grundsätzlich: mündliche Vereinbarungen sind ungültig! Nur die schriftlich festgehalten Leistungen sind auch angeboten. Sämtliche nicht vermerkten Arbeiten können nachträglich berechnet werden.

    Angebotsbestandteile

Ein Umzugsangebot setzt sich aus vier wichtigen Faktoren zusammen: die Be- und Entladung, den Transport, die Nebenleistungen und die Packmittel. Die wichtigste Zahl im gesamten Angebot ist die Volumenangabe. Diese beeinflusst massgeblich den Angebotspreis. Die Ladetätigkeit und die Fracht werden anhand des Volumens ermittelt. Diese sind i.d. Regel der teuerste Faktor in der Kalkulation, weil da der grösste Zeitaufwand anfällt. Ein geringes Volumen bedeutet gleichzeitig einen geringeren Preis. Aber wie soll der Laie erkennen ob das auch zutrifft?

    Ermittlung des Umzugsvolumen:

Anhand des Umzugsvolumens lassen sich die Kosten für die Be-/Entladung und die Fracht ermitteln. Ist es zu niedrig angesetzt, so ist das Angebot günstig, aber die Rechnung teuer. Qualifizierte Umzugsberater arbeiten mit einem bewährten Hilfsmittel: der Umzugsgutliste. Der Umrechnungsschlüssel ist amtlich bestätigt. So ist ein genaueres Abschätzen möglich, als es das blosse Auge - auch eines Fachmanns- erlaubt. Die ausgefüllte Umzugsgutliste sollten Sie in Kopie erhalten. Damit haben Sie einen Nachweis über das vereinbarte Transportgut.

    Angebotene Nebenleistungen:

Die vereinbarten Nebenleistungen (z.B. die Demontage, Montage, Ein- und Auspacken) sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Sie müssen mit dem Zeitbedarf einzeln aufgeführt sein. Damit können Sie z.B. die Montagezeit des Schlafzimmerschranks auf ihrer Richtigkeit überprüfen. Pauschale Angaben über nicht genau dokumentierten Nebenleistungen können teuer werden.

    Festpreis

Viele Angebote sind freibleibend. Nichts anderes drücken Sätze, wie Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand  oder Sofern sich der  Leistungsumfang zwischen Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung erweitert, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber diese Leistungen zusätzlich zu berechnen. Nur wenn der zu erbringende Leistungsumfang exakt dokumentiert ist (Leistungsbeschreibung und Umzugsgutliste), kann es sich um ein Festspreisangebot handeln. Ebenso ist eine circa-Angabe nicht genau und der Spediteur kann anschliessend erhebliche Nachforderungen stellen.

Nur detaillierte Angebote sind ehrliche Angebote!

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